Kranke und fiebrige Kinder gehören weder in die Schule noch in den Kindergarten.
Im Krankheitsfall melden Sie Ihr Kind bitte vor Schulbeginn via KLAPP ab.
Wir bitten die Eltern, Arztbesuche und ähnliche Termine der Kinder nach Möglichkeit ausserhalb der Schulzeit zu vereinbaren. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren Sie die Lehrpersonen bitte über KLAPP möglichst frühzeitig, spätestens jedoch einen Schultag im Voraus.
Die Eltern haben für ihr Kind Anrecht auf bis zu 5 freie Halbtage pro Schuljahr. An diesen Halbtagen kann es ohne Angaben von Gründen dem Unterricht fernbleiben. Die Abmeldung muss bis am Vortag (Schultag) um 17.00 Uhr über KLAPP erfolgen. Die Halbtage verstehen sich als Schulhalbtage gemäss Stundenplan. Eine Übertragung nicht bezogener Halbtage auf ein nachfolgendes Schuljahr ist nicht gestattet. Es liegt in der Verantwortung der Lernenden den verpassten Schulstoff nachzuholen.
Verfahren für Dispensationen
Die Eltern reichen Dispensationsgesuche spätestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet bei der Schulleitung ein. Für die Dispensation für Schnupperlehren* kann eine kürzere Frist gewährt werden.
Die Schulleitung kann Beweise oder Bestätigungen für die Begründung einfordern.
Der verpassten verpassten Schulstoff holen die Lernenden in Eigenverantwortung nach.
Befristung
Dispensationen für regelmässige Abwesenheiten vom Unterricht werden in der Regel befristet.
Nachholunterricht
Es besteht in der Regel kein Anspruch auf Nachholunterricht aufgrund von Dispensationen.
Bei länger dauernden Abwesenheiten wegen Krankheit oder Unfall kann Nachholunterricht erteilt werden.
Schnupperlehren*
Gesuche für Schnupperlehren, welche nicht in der unterrichtsfreien Zeit gemacht werden können, müssen ausgedruckt und unterschrieben bei der Schulleitung spätestens eine Woche im Voraus abgegeben werden. Eine Absenz gilt nur dann als bewilligt, wenn die Schulleitung dem Gesuch zustimmt. In diesem Fall wird die Absenz von der Klassenlehrperson im KLAPP eingetragen.
Die obligatorischen Untersuchungen werden von der Schule organisiert. Sie sind grundsätzlich unentgeltlich. In Absprache mit den Klassenlehrkräften können die Untersuchungen auch beim privaten Hausarzt / Kinderarzt erfolgen. Weiterführende Behandlungen liegen ausserhalb der Verantwortung der Schule.
Beim Schularzt finden die obligatorischen Untersuchungen im Kindergarten sowie in der 4. und 8. Klasse statt. Schularzt: Hausärzte Biglen AG, Biglen.
Beim Zahnarzt finden die obligatorischen Kontrolluntersuchungen jährlich statt.
Schulzahnärzte Walkringen: Dr. med. dent. Kjanpur, Walkringen und Dr. med. dent Wälti, Biglen.
Die Kosten für diese Untersuchungen bei den Schulzahnärzten werden durch die Gemeinde übernommen (max. Fr. 30.00).
Untersuchungen bei einem anderen Zahnarzt müssen von den Eltern selber getragen werden. Zudem muss der Klassenlehrperson die Bestätigung für die obligatorische Kontrolluntersuchung abgegeben werden:
- Bestätigung für die obligatorische Kontrolluntersuchung
Behandlung: Den Eltern wird empfohlen, das untersuchte Kind bei Bedarf in zahnärztliche Behandlung zu geben. Dies möglichst ausserhalb der Schulzeit. Die Eltern sind in der Wahl des Zahnarztes frei. Die Schulzahnärzte sind verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler nach dem Schulzahnpflegetarif zu behandeln.
Auf Empfehlung zahnmedizinischer Fachleute ist als kariesprophylaktische Massnahme auf allen Schulstufen sechsmal pro Jahr ein Zähneputzen durchzuführen. Einmal pro Jahr besucht eine Zahnhygieneinstruktorin den Kindergarten, die 1.-6. und die 8. Klasse und putzt mit den Schülerinnen und Schülern die Zähne mit fluoridhaltiger Zahncreme. Für diese Anwendung ist das Einverständnis der Eltern nötig. Im Kindergarten wird auf die Anwendung von Fluorkonzentraten verzichtet (gewöhnliche Zahnpasten).
Unfallkosten, welche in der Schule entstehen, werden in der Regel durch die private Krankenversicherung getragen.
Die Schulsozialarbeit ist ein freiwilliges Angebot der Kinder- und Jugendhilfe in der Schule für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen. Eine ausgebildete, unabhängige Fachperson bietet: Beratung und Unterstützung bei sozialen Fragen, Erziehungsfragen, Problemen oder Krisen Organisation oder Mitarbeit in Projekten, Durchführung von Workshops mit Gruppen und in Klassen, Mitarbeit an sozialen und pädagogischen Fragen der Schulentwicklung
Das Angebot ist kostenlos und vertraulich.
Weitere Informationen zur Schulsozialarbeit finden Sie auf der Webseite der Kinder- und Jugendfachstelle Region Konolfingen.
Für Schülerinnen und Schüler mit langem Schulweg besteht die Möglichkeit, diesen mit dem Schulbus zu bewältigen. Dazu reichen die Eltern den entsprechenden Antrag bei der Gemeinde ein. Der Schulbus verkehrt grundsätzlich morgens, mittags und nachmittags. Der Transport am Mittag ist den Kindern des 1. und 2. Zyklus vorbehalten. Für Jugendliche des 3. Zyklus (7.- 9. Klasse) steht die Option der Mittagslounge und der Tagesschule offen.
Die Einwohnergemeinde Walkringen übernimmt 75 % der Abonnementskosten (Libero oder Streckenabonnement) für den öffentlichen Verkehr der Schülerinnen und Schüler, welche den gymnasialen Unterricht im neunten Schuljahr in Bern, Burgdorf oder Thun besuchen. Reichen Sie dazu eine Kopie der Kaufquittung beim Schulsekretariat ein.
Im obersten Stock des Schulhauses Walkringen stehen den Jugendlichen Mikrowellen um Mahlzeiten zu wärmen und genügend Raum zu Verfügung.
Die Tagesschule ist ein familienergänzendes Betreuungsangebot im Rahmen der Volksschule mit Standort in Walkringen. Die Tagesschule bietet Kindergarten- und Schulkindern Gelegenheit, sich in einer Gruppe zu bewegen, zu lernen auf andere Kinder auch im ausserschulischen Zusammenleben einzugehen, mit ihnen zu spielen und auf sie Rücksicht zu nehmen. Die Tagesschule sichert den Kindern (bei genügend Anmeldungen) eine Tagesbetreuung mit Mittagessen, Freizeitaktivitäten und Hausaufgabenbetreuung. Die Kinder besuchen den Kindergarten- oder Schulunterricht in ihrer gewohnten Klasse.
Die Elternbeiträge für die Betreuung sind vom Kanton geregelt. Sie bemessen sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern oder Erziehungsberechtigten, der Betreuungsdauer, dem Stundentarif sowie den Kosten für die Mahlzeiten.
Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte der kantonalen Tagesschulverordnung (Erlass 432.211.2).
Unsere Schulbibliothek kann von allen Schülerinnen und Schülern der Gemeinde Walkringen benutzt werden. Sie ist geräumig und bietet Arbeitsplätze für eine ganze Schulklasse. So ist es möglich, Bibliotheksstunden im Klassenverband anzubieten. Die Ausleihe ist kostenlos. Bei Rückruf und nicht zeitgerechter Rückgabe wird CHF. 1.00 verrechnet. Für ein verloren gegangenes Buch wird ein Unkostenbeitrag von CHF. 15.00 eingezogen.
Öffnungszeiten 2. Quartal: Mittwoch 10.00 - 10.15 Uhr
Die Hausaufgabenhilfe steht den Schülerinnen und Schülern der Gemeinde offen. Die Anmeldung (Antrag Hausaufgabenhilfe) erfolgt mit durch die Eltern in Absprache mit der Klassenlehrperson. Ziel der Hausaufgabenhilfe ist es, die Kinder ein bis zwei Mal pro Woche beim Erledigen der Hausaufgaben zu unterstützen.
Die Hausaufgabenhilfe ist kein Nachhilfeunterricht und es darf nicht erwartet werden, dass sämtliche Hausaufgaben bei den Hausaufgabenhelfern erledigt werden. Die Verantwortung liegt nach wie vor bei den Eltern. Die Hausaufgabenhilfe dauert in der Regel eine Stunde an einem Nachmittag.
Pro Stunde zahlen die Eltern CHF. 6.00 direkt an die Hausaufgabenhilfe.
Schulhausregeln Walkringen 2025.pdf
Bei gröberen oder wiederkehrenden Regelverstössen liegt es im Ermessen des Kollegiums, disziplinarische "Stufen" auszusprechen. Die Bandbreite reicht von der 1.Stufe "Vereinbarung" bis zur 5.Stufe "Unterrichtsausschluss" - je nach Häufigkeit und Schwere des Vergehens. Die Stufen dienen als Kommunikationshilfsmittel zwischen Kindern, Eltern und Lehrpersonen und sollen vorbeugend helfen, die nötigen Schritte frühzeitig einzuleiten, ehe ein Schulausschluss durchgesetzt werden muss. Stufen können im Verlauf der Schulzeit auch wieder reduziert werden.
Strafgesetzlichen Verstösse liegen nicht mehr in der Zuständigkeit der Schule. In solchen Fällen kontaktieren wir die Polizei.
Bei Sachbeschädigungen ist die Haftpflichtversicherung der Verursacher massgebend.
Speziallehrkräfte sind Lehrer und Lehrerinnen mit der Zusatzausbildung in schulischer Heilpädagogik. Sie fördern einerseits einzelne Schülerinnen und Schüler, stehen den Lehrpersonen aber auch beratend und unterstützend zur Stelle.
Arbeitet eine Speziallehrkraft mit einer Schülerin oder Schüler, heisst dies nicht zwingend, dass eine heilpädagogische Abklärung vorgenommen wird.
Wenn ein Kind in den grundlegenden Fähigkeiten (lesen, schreiben, rechnen) nur langsam Fortschritte macht und die Lehrperson oder die Eltern eine Überforderung des Kindes beobachten, so wird das Kind von Seiten der Schule durch individuelle Massnahmen und Unterstützung gefördert.
Unsere Speziallehrkräfte beurteilen und beraten situationsangepasst und schlagen allenfalls eine Abklärung bei einer Fachinstanz (Erziehungsberatung Burgdorf - EB) vor.
Die Zustimmung der Eltern ist dabei immer erforderlich.
Führen die Abklärungen der EB zu einer positiven Diagnose, hat das Kind Anrecht auf Spezialunterricht. Dieser kann jedoch ganz unterschiedlich ausfallen.
Die "niedrigste" Stufe des Spezialunterrichts umfasst den Nachteilsausgleich. So hat beispielsweise ein Kind mit diagnostizierter Leseschwäche Anrecht darauf, dass ihm die Prüfungsaufgaben vorgelesen werden.
Schülerinnen und Schüler mit IF-Anspruch (Logopädie, Dyskalkulie), als auch Kinder mit allgemeinen Lern- und Verhaltensschwierigkeiten werden innerhalb ihrer Klasse gefördert. Es gibt keinen Anspruch auf Einzelunterricht der SchülerInnen.
Unsere Speziallehrkräfte arbeiten je nach Situation mit einer Lerngruppe, mit einzelnen Kindern im Klassenzimmer oder im Spezialunterrichtsraum.
Logopädie befasst sich mit der Beratung, Abklärung und Behandlung von sprachlichen Problemen. Betroffen können sein: Artikulation (Bildung der Laute), Sprachverständnis, Satzbau, Wortschatz, Stimme, Sprechablauf (z. B. Stottern) sowie Lesen und Schreiben. Weil die Sprache im Kindergarten wie auch in der Schule das zentrale Kommunikationsmittel ist, können Schwierigkeiten sich auf die ganze Entwicklung und die Schullaufbahn des Kindes auswirken. Eine Abklärung ist insbesondere dann angezeigt, wenn wir eine oder mehrere der folgenden Auffälligkeiten beobachten:
Das Kind bildet Laute nicht oder falsch (z. B. L statt R)
Das Kind verdreht oder verkürzt die Sätze (z.B. „Ig nid gange bi“, „wo Lego?“)
Das Kind braucht falsche Wortwendungen („Morge Muetti Stadt ganget isch)
Das Kind findet die Wörter nicht, die es brauchen würde
Stimmprobleme (z. B. dauernde Heiserkeit)
Der Sprechfluss ist zu schnell und undeutlich, oder stockend mit vielen Wiederholungen
Das Kind verweigert Sprache in bestimmten Situationen
Das Kind reagiert auf Fragen oder Aufforderungen nicht angemessen oder gar nicht (mangelndes Sprachverständnis)
Schriftspracherwerb und Dyskalkulie
Dyskalkulie wird umgangssprachlich häufig als Rechenschwäche bezeichnet und meint die eingeschränkte Vorstellung von Zahlen und mathematischen Operationen. Die Diagnose Dyskalkulie sagt nichts über die Intelligenz des Betroffenen aus. Oftmals finden sich unter ihnen besonders begabte Menschen mit überdurchschnittlichem IQ. Ebenso wenig ist bei Dyskalkulie die Fähigkeit zur Beweisführung in der höheren Mathematik zwingend beeinträchtigt. Vieles deutet in der aktuellen Forschung darauf hin, dass arithmetische und mathematische Fähigkeiten voneinander getrennt sind. So kann es sein, dass ein Dyskalkuliker Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von arithmetischen Problemen hat, jedoch ohne Beeinträchtigung oder sogar mit einer Begabung abstrakte mathematische Probleme lösen kann.
Berechnungen von mathematischen Aufgaben können ohne die Veranschaulichungsmittel nicht durchgeführt werden.
Es wird fast ausschließlich auf vorgestellte oder plastische Zählhilfen zurückgegriffen.
Veranschaulichungsmittel werden unökonomisch und kontralogisch verwendet.
Psychomotorik befasst sich mit der Wechselwirkung zwischen Denken, Fühlen und Bewegen und deren Bedeutung für die Entwicklung der Handlungskompetenzen des Menschen in seinem Umfeld. Kinder und Jugendliche mit psychomotorischen Störungen haben Schwierigkeiten, sich in angemessenen Bewegungen und Handlungen auszudrücken und Beziehungen einzugehen. Sie sind in ihren Entwicklungs-, Ausdrucks- und Lernmöglichkeiten eingeschränkt. Dies zeigt sich in vielfältigen, unterschiedlichen Erscheinungsbildern, wovon folgende möglich sind:
Unruhe
Ungeschicktheit
Gehemmtheit
kleinkindliches oder aggressives Verhalten
Ängstlichkeit
Ziel der Psychomotorik ist die ganzheitliche heilpädagogische Förderung von Bewegung und Wahrnehmung bei Kindern und Jugendlichen mit psychomotorischen Störungen unter Einbezug ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung. Die Arbeit orientiert sich an den persönlichen Entwicklungsthemen, an den motorischen Schwierigkeiten sowie an den Stärken der Kinder und Jugendlichen. Durch gezielte Übungen können gewisse Bewegungsabläufe und Fertigkeiten im grob-, fein-, und graphomotorischen Bereich aufgebaut und gefördert werden.
Die Psychomotorik wird im Therapieraum Oberdiessbach durchgeführt.
DaZ ist nicht Teil der Heilpädagogik aber Teil der individuellen Fördermassnahmen.
Zur besseren Integration können Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache (nach Absprache mit Schulinspektorat und Schulkommission) Deutschlektionen besuchen. In kleinen Gruppen werden die Kenntnisse in der neu erworbenen Sprache gefestigt und vertieft. Zudem besteht die Möglichkeit, individuell am Stoff zu arbeiten, was wiederum das Folgen in der Regelklasse erleichtert.
DaZ muss nicht zwingend von einer Speziallehrkraft unterrichtet werden.
3x jährlich sammeln die Ober- und Mittelstufen-SchülerInnen das Altpapier der Gemeinde ein. Diese Anlässe finden jeweils am Mittwochmorgen statt. Der dadurch erwirtschaftete Geldbetrag fliesst in die Reisekasse der Schule.
Im Sommerquartal findet der Sporttag an einem Mittwochmorgen statt. In einem dreijährlichen Turnus wird der Sporttag jeweils anders (Triathlon, Leichtathletik, polysportives Programm) gestaltet. Bei Schlechtwetter gilt das Ausweichdatum des darauffolgenden Mittwochs.
Die Schulen Biglen, Landiswil, Arni und Walkringen organisieren gemeinsam den jährlichen OL, der an einem Donnerstagnachmittag im Herbst stattfindet. Je nach durchführender Schule findet der OL in einem anderen Waldstück statt.
Am Frühlingskonzert präsentieren die Kinder, was sie im Fach Musik geübt haben. Das Konzert findet jeweils an einem Mittwochabend statt. Der Eintritt ist frei, die Erträge aus der Kollekte fliessen in die Reisekasse.
An einem Dienstagabend im Mai findet jeweils in den Schulhäusern Bigenthal und Walkringen die Werkausstellung statt. Es werden Arbeiten präsentiert, welche im laufenden Schuljahr im Kindergarten sowie im textilen und technischen Gestalten der 1. - 9. Klassen entstanden sind.
In Walkringen betreibt die 4. Klasse im Eingangsbereich ein Bistro und bietet Kaffee und Kuchen an.
In Bigenthal betreibt die 4.-6. Klasse eine Kaffeestube im Klassenzimmer (Bargeldzahlung).
Wer nicht bis im Mai warten mag, findet die neusten Werke auf der digitalen Werkausstellung dieser Homepage.
In Walkringen findet die Weihnachtsfeier jeweils am letzten Donnerstagabend vor Weihnachten in der Turnhalle statt.
Für die Senioren der Gemeinde wird vorgängig ein Ausschnitt der Feier an einem Dienstagnachmittag präsentiert (Seniorenweihnacht). Der Eintritt ist frei, die Erträge aus der Kollekte fliessen in die Reisekasse.
In Bigenthal findet die Weihnachtsfeier jeweils am letzten Mittwochabend vor Weihnachten statt.
Manchmal wird die Weihnachtsfeier gemeinsam durchgeführt.
Das Kollegium bildet sich während mindestens zwei Tagen im Jahr weiter. An diesen Daten, die auf jeden Wochentag fallen können, fällt der Unterricht aus.